Der Arbeitsvertag

Was ist Ihr Arbeitsvertrag wert?

Was ein Arbeitsvertrag korrekterweise im Einzelnen enthalten muss, ist per Nachweisgesetz bestimmt. Nach Unterschriftsleistung sind beide Seiten an die im Arbeitsvertrag geregelten Bedingungen gebunden, es sei denn, in diesem sind sittenwidrige oder tarifwidrige Regelungen enthalten. Vor Unterschriftsleistung unter einen Arbeitsvertrag empfiehlt es sich deshalb, diesen prüfen zu lassen. Und auch einen bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrag kann natürlich überprüft werden. Alle ver.di-Mitglieder können dies über ihre zuständige ver.di-Geschäftsstelle vornehmen lassen.

Will der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag oder einzelne Bestandteile des Arbeitsvertrages ändern, geht dies nur auf zwei Wegen:

a) Mit Ihrem Einverständnis

Dies bedeutet, dass die Änderung mit Ihrer Zustimmung umgehend zum Tragen kommen kann. Daher ist Vorsicht geboten! Verlangen Sie in jedem Fall Bedenkzeit! Lassen Sie das Änderungsangebot durch uns prüfen!

b) Durch eine Änderungskündigung

Dies bedeutet, er kündigt Sie fristgemäß und bietet Ihnen gleichzeitig eine Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen nach Ablauf der Kündigungsfrist (z.B. Verkürzung der Arbeitszeit, niedrigeres Gehalt) an.

Hier haben Sie drei Reaktionsmöglichkeiten:

  • Sie nehmen die Änderungskündigung vorbehaltlos an. Diese wird dann nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam.
  • Sie nehmen das Angebot vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung an, d.h., das Gericht entscheidet über die angebotene Änderung. Hält es diese für gerechtfertigt, arbeiten Sie zu den veränderten Bedingungen weiter, hält es diese für nicht gerechtfertigt, gilt Ihr alter Arbeitsvertrag fort. Zur gerichtlichen Überprüfung muss eine entsprechende Klage erfolgen.
  • Sie lehnen das Angebot generell ab. Damit endet Ihr Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Ausführlicher unter dem Navigationspunkt Änderungskündigung

Für ver.di-Mitglieder:

Bevor Sie sich entscheiden, verlangen Sie Bedenkzeit. Lassen Sie sich durch uns über die möglichen Folgen informieren. Denn eine einmal gegebene Zusage bzw. geleistete Unterschrift ist in der Regel bindend. Lehnen Sie nicht generell jedes neue Angebot ab, stimmen Sie diesem aber auch nicht sofort zu, sondern lassen Sie sich individuell beraten, welche Folgen eine Unterschriftsleistung für Sie konkret haben kann. Verlangen Sie Angebote zur Änderung des Arbeitsvertrages immer schriftlich. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, denn wenn Ihr Arbeitgeber eine sofortige Entscheidung und Unterschriftsleistung verlangt und Ihnen keine Bedenkzeit gewähren will, ist von vorhandenen "Fallstricken" auszugehen.

 

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