Mobbing oder Was?

Was ist Mobbing?

Mobbing sind fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.

 

Liste der 45 Mobbing-Handlungen nach Professor Heinz Leymann:

Angriffe auf die Möglichkeit, sich zu äußern

1. Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeit ein, sich zu äußern

2. Man wird ständig unterbrochen

3. Kollegen schränken die Möglichkeit ein, sich zu äußern

4. Anschreien oder lautes Schimpfen

5. Ständige Kritik an der Arbeit

6. Ständige Kritik am Privatleben

7. Telefonterror

8. Mündliche Drohungen

9. Schriftliche Drohungen

10. Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten

11. Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht

Angriffe auf die sozialen Beziehungen

12. Man spricht nicht mehr mit den Betroffenen

13. Man lässt sich nicht ansprechen

14. Versetzung in einen Raum weitab von Kollegen

15. Den Arbeitskollegen/innen wird verboten, den/die Betroffene/n anzusprechen

16. Man wird wie Luft behandelt

Angriffe auf das soziale Ansehen

17. Hinter dem Rücken des/der Betroffenen wird schlecht über ihn/sie gesprochen

18. Man verbreitet Gerüchte

19. Man macht jemanden lächerlich

20. Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein

21. Man will jemanden zu einer psychiatrischen Behandlung zwingen

22. Man macht sich über eine Behinderung lustig

23. Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu         machen

24. Man greift die politische oder religiöse Einstellung an

25. Man macht sich über das Privatleben lustig

26. Man macht sich über die Nationalität lustig

27. Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen

28. Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher und kränkender Weise

29. Man stellt Entscheidungen des/der Betroffenen in Frage

30. Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach

31. Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote

Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation

32. Man weist dem/der Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu

33. Man nimmt ihm/ihr jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er/sie sich nicht einmal selbst    Aufgaben ausdenken kann

34. Man gibt ihm/ihr sinnlose Arbeitsaufgaben

35. Man gibt ihm/ihr Aufgaben weit unter seinem/ihrem eigentlichen Können

36. Man gibt ihm/ihr ständig neue Arbeiten

37. Man gibt ihm/ihr "kränkende" Arbeitsaufgaben

38. Man gibt dem/der Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine/ihre Qualifikation übersteigen, um ihn/sie zu diskreditieren

Angriffe auf die Gesundheit

39. Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten

40. Androhung körperlicher Gewalt

41. Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemanden einen Denkzettel zu verpassen

42. Körperliche Misshandlung

43. Man verursacht Kosten für den/die Betroffene/n, um ihn/ihr zu schaden

44. Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an

45. Sexuelle Handgreiflichkeiten

 

Die medizinischen Folgen von Mobbing

Fast bei jeder Beratung sagen die Betroffenen: "Ich kann doch nicht krankmachen". Dazu raten wir auch nicht. Was wir jedoch empfehlen, wenn ein Mitglied über gesundheitliche Probleme klagt, ist der Besuch beim Arzt. Nur dieser kann beurteilen, ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist nicht mit dem Begriff der Krankheit identisch. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter aufgrund von Krankheit seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Das ist bei Mobbing häufig der Fall.

Folgende körperliche Beschwerden können vorliegen:

Kopfschmerzen, Magenschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Zittern und weiche Knie, Rückenschmerzen, Muskelschmerzen, Atemnot, Schwindelgefühl, Schweißausbrüche, Einschlafstörungen, Durchschlafstörungen, Hautbeschwerden.

Psychische Probleme werden vom Betroffenen selbst oft nicht wahrgenommen. Folgendes kann auftreten:

Konzentrationsprobleme, Gedächtnisstörungen, Selbstzweifel, Selbstunsicherheit, Depressionen, Antriebslosigkeit, Weinkrämpfe, Verzweiflung, Selbstmordgedanken, Verfolgungswahn und paranoide Zustände, Hypersensibilität, aggressive Stimmungen, Hektik und Rastlosigkeit.

Wenn Sie bei sich eines dieser Symptome bemerken, gehen Sie bitte zum Arzt. Ohne medizinische Behandlung wird es nicht besser. Im Gegenteil, es wird schlimmer.

Der Arzt kann aber nicht die Situation am Arbeitsplatz ändern. Das ist zum Einen Aufgabe der Betriebs- und Personalräte. Parallel dazu sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Gewerkschaft die rechtlichen Möglichkeiten erörtern.

 

Das Mobbing-Tagebuch...

...ist unerlässlich, um Tatbestände genauestens nachweisen zu können. Ein solches Tagebuch muss ganz konkrete Fakten enthalten. Notieren Sie Aussagen, Beschimpfungen und dergleichen also wortwörtlich. Denken Sie bitte daran: das Mobbing-Tagebuch schreiben Sie nicht für sich, sondern damit ein Arbeitsgericht es verwerten kann!

Hierzu müssen Sie dokumentieren:

 

1.) Was ist passiert? Wer hat was getan, wer hat was nicht getan?

2.) Datum, Uhrzeit, Ort

3.) Wer war noch dabei?

4.) Zeugen mit Namen, am besten gleich mit Anschrift

5.) sonstige Beweismittel? Notizen, Briefe, eMails

6.) Was hatte das für Folgen bei mir persönlich? (Zeugen: Arzt, Partner, Kollegen, Freunde)

 

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bezüglich Mobbing?

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Schutzpflicht. Wer es unterlässt, seinen Betrieb so zu organisieren, dass Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Mobbing ausgeschlossen sind, kann selbst in Anspruch genommen werden. Geeignete Maßnahmen sind:

1.) Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

2.) Gestaltung der einzelnen Arbeitsverträge

3.) aktives Eintreten des Arbeitgebers gegen Mobbing

4.) Überwachung der Einhaltung der Vereinbarungen (auch Aufgabe von Betriebs- oder Personalräten)

5.) Schaffen einer Anlaufstelle im Betrieben (z.B.: Betriebs-/Personalratsbüro)

6.) Nachweis von Interventionsmaßnahmen bei Mobbing.

 

Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Mobbing?

Arbeitnehmer können

- sich beim Arbeitgeber beschweren.

- sich an den Betriebsrat wenden

- sich bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde beschweren.

- Unterlassung vom Verursacher fordern.

- vom Arbeitgeber die Erfüllung der Schutzpflicht verlangen.

- unter Umständen ihre Arbeitsleistung zurückbehalten.

- Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts fordern.

- Schadensersatz für eingetretene Gesundheitsschäden verlangen.

 

Was können Arbeitnehmer tun, um Mobbing vorzubeugen oder gegen Mobbing geschützt zu sein?

Werden Sie Mitglied in der für Sie zuständigen Gewerkschaft - ver.di. Anwälte und Gerichtsverfahren sind teurer, als Sie es sich vorstellen. Wer heutzutage noch ohne Arbeits- und Sozialrechtsschutz im Berufsleben steht, ist leichtsinnig.

 

 

 

 

 

 

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