GUV / Fakulta

Wir über uns- Leistungen

Wir über uns- Leistungen

Seit 1910 schützt die GUV/FAKULTA ihre Mitglieder vor den Gefahren beim Fahren und Transportieren. Immer wieder wurden wir von unseren Mitgliedern aufgefordert, diesen Schutz auf alle beruflichen und dienstlichen Tätigkeiten aus­zuweiten.

Seit Ende 2008 bietet die GUV/FAKULTA ihren Schutz nicht nur für das Fahren und Transportieren, sondern auch für alle beruflichen und dienstlichen Tätigkeiten. Ab sofort kann man mit der GUV/FAKULTA beruhigt abfahren und beruhigt arbeiten. Dabei schützt die GUV/FAKULTA nicht nur beim Fah­ren, Transportieren oder bei der täglichen Arbeit, sondern auch der tägliche Arbeitsweg und die Wege zu Gewerkschaftsveran­staltungen stehen unter dem Schutz der GUV/FAKULTA. Denn, „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet" (Auszug: BGB § 823).

Das erweiterte Leistungsspektrum der GUV/FAKULTA bein­haltet acht Unterstützungsleistungen. Es beginnt mit der Schadenersatzbeihilfe, die mit einer Dienst- und Berufshaft­pflichtversicherung vergleichbar ist, bis hin zur Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod. Der zusätzliche Gewerk­schaftsbeitrag beträgt dafür nur 21 Euro pro Jahr, das sind nur 1,75 Euro pro Monat.

Auch weiterhin ist es für die Mitgliedschaft in der GUV/ FAKULTA Voraussetzung, Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu sein. Unsere Mitglieder stehen im Mittelpunkt unseres Han­deins. Mehr als 700 ehrenamtliche Ansprechpartner in den Betrieben und Regionen sorgen dafür, dass dies in der Praxis umgesetzt wird.

Andere versichern nur, wir unterstützen unsere Mitglieder auch dann, wenn kein anderer mehr hilft.

Unsere Mitglieder können jederzeit beruhigt abfahren und beruhigt arbeiten.

Die GUV/FAKULTA wünscht eine unfallfreie Arbeit und Fahrt.

Mitglied der GUV/FAKULTA können sowohl Arbeitnehmer und die durch Ernennungsurkunde legitimierten Beschäftigten (Beamte) werden, sofern sie Mitglied in einer der im DGB vereinigten Gewerkschaft sind. Dies gilt nicht für Angehörige von Berufen, für die eine Berufshaftpflichtversicherung gesetz­lich vorgeschrieben ist, insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare / Anwaltsnotare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, ver­eidigte Buchprüfer, Architekten und Ingenieure.

Wann unterstützt die GUV/FAKULTA?

Unterstützungsleistungen können im Schadensfall aus Anlass der berufsbedingten Tätigkeiten gewährt werden. Berufsbe­dingt sind auch die Arbeitswege sowie die Wege von und zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen.

Wie unterstützt die GUV/FAKULTA?

Wir unterstützen unsere Mitglieder mit folgenden Leistungen:

  • Rechtsschutz im Strafverfahren(wenn kein Rechts­schutz bei der zuständigen Gewerkschaft besteht).
  • Rechtsschutz im Zivilverfahren(wenn kein Rechtsschutz bei der zuständigen Gewerkschaft besteht) zur Durchset­zung eigener Ansprüche und Schadenersatzansprüche und Rechtsschutz im Zivilverfahren zur Abwehr unberechtigter Forderungen, wenn keine Haftpflichtversicherung ein-standspflichtig ist.
  • Schadenersatzbeihilfeje nach Lage des Einzelfalls bei arbeits- und beamtenrechtlicher begründeter Inanspruch­nahme (gleich zu setzen mit einer Berufs- und Diensthaft­pflichtversicherung). Dies gilt auch bei Dienstschlüssel­verlust und auch bei Schäden an Dienstfahrzeugen (PKW, LKW, Bus, Schiff, Zug, etc.).
  • Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlageinfolge eines Schadensfalls, je nach Lage des Einzelfalls.
  • Unterstützung bei Haftaus Anlass einer beruflichen Tätigkeit eines GUV/FAKULTA-Mitglieds.
  • Unterstützung bei Krankenhausaufenthaltaufgrund Arbeitsunfall, Dienstunfall sowie Wegeunfall.
  • Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbs­unfähigkeitals Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.
  • Unterstützung der Hinterbliebenennach Unfalltod des GUV/FAKULTA-Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.

Die maximalen Leistungen bei Schadenersatz sind:

  • Sach- und Personenschäden: bis 2.000.000 Euro
  • Vermögensschäden: bis 100.000 Euro
  • Geräteregress: bis 100.000 Euro
  • Schlüsselverlust: bis 100.000 Euro

Wie viel kostet die Mitgliedschaft in der GUV/FAKULTA?

Der zusätzliche Gewerkschaftsbeitrag beträgt nur 21 Euro pro Jahr, das sind 1,75 Euro pro Monat.

Schutz vor den Haftungsrisiken im Beruf und mehr -exklusiv für die Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft!

Ihr direkter Draht zu uns - das Service-Zentrum

Das GUV/FAKULTA Service-Zentrum ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Hier helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen gerne bei allen Fragen rund um die Leistungen der GUV/FAKULTA weiter. Auch bei Schadens­fällen bekommen Sie hier schnelle Hilfe.

Telefon: 07141 70233 0

Telefax: 07141 70233 111

Das Internet - Ihr Online-Service-Zentrum

Auf unserer Homepage bieten wir viel Service. Angefangen von Adressänderung über das Abrufen von Informationsma­terial, wie z. B. Aktuelles zur Arbeitnehmerhaftung, bis hin zur Seminaranmeldung ist dort alles möglich. Schauen Sie gleich bei uns rein - es lohnt sich.

http://www.guv-fakulta.de/

info@guv-fakulta.de