Die Änderungskündigung ist eine andere Form der Kündigung. Es handelt sich hier um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die mit dem Angebot verbunden ist, das Arbeitsverhältnis unter geänderten - in der Regel schlechteren - Bedingungen fortzusetzen. Eine Änderungskündigung kommt in Betracht, wenn die Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich ist. Sie stellt eine Möglichkeit dar, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren, aber auch den Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu bewahren.
Eine Änderungskündigung hat grundsätzlich Vorrang vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung!
Eine Änderungskündigung besteht aus einer Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses und der Unterbreitung eines Angebots zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen. Das Angebot muss im unmittelbaren Zusammenhang mit der Kündigung erfolgen, nicht früher oder später.
Wie bei der normalen Kündigung hat auch bei der Änderungskündigung wegen dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Sozialauswahl zu erfolgen. Die entscheidenden Kriterien sind dabei vor allem die folgenden: Betriebszugehörigkeit, Alter sowie Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial gerechtfertigt ist, dann gilt die Änderungskündigung als von Anfang an unwirksam.
Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, so ist dieser vor Ausspruch der Änderungskündigung anzuhören.
Der betroffene Arbeitnehmer hat drei Möglichkeiten:
In jedem Fall empfiehlt sich die vorherige Rücksprache mit Ihrer ver.di-Geschäftsstelle. Hier werden Sie individuell beraten.