Was ist Ihr Arbeitsvertrag wert?
Was ein Arbeitsvertrag korrekterweise im Einzelnen enthalten muss, ist per Nachweisgesetz bestimmt. Nach Unterschriftsleistung sind beide Seiten an die im Arbeitsvertrag geregelten Bedingungen gebunden, es sei denn, in diesem sind sittenwidrige oder tarifwidrige Regelungen enthalten. Vor Unterschriftsleistung unter einen Arbeitsvertrag empfiehlt es sich deshalb, diesen prüfen zu lassen. Und auch einen bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrag kann natürlich überprüft werden. Alle ver.di-Mitglieder können dies über ihre zuständige ver.di-Geschäftsstelle vornehmen lassen.
Will der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag oder einzelne Bestandteile des Arbeitsvertrages ändern, geht dies nur auf zwei Wegen:
a) Mit Ihrem Einverständnis
Dies bedeutet, dass die Änderung mit Ihrer Zustimmung umgehend zum Tragen kommen kann. Daher ist Vorsicht geboten! Verlangen Sie in jedem Fall Bedenkzeit! Lassen Sie das Änderungsangebot durch uns prüfen!
b) Durch eine Änderungskündigung
Dies bedeutet, er kündigt Sie fristgemäß und bietet Ihnen gleichzeitig eine Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen nach Ablauf der Kündigungsfrist (z.B. Verkürzung der Arbeitszeit, niedrigeres Gehalt) an.
Hier haben Sie drei Reaktionsmöglichkeiten:
Ausführlicher unter dem Navigationspunkt Änderungskündigung
Für ver.di-Mitglieder:
Bevor Sie sich entscheiden, verlangen Sie Bedenkzeit. Lassen Sie sich durch uns über die möglichen Folgen informieren. Denn eine einmal gegebene Zusage bzw. geleistete Unterschrift ist in der Regel bindend. Lehnen Sie nicht generell jedes neue Angebot ab, stimmen Sie diesem aber auch nicht sofort zu, sondern lassen Sie sich individuell beraten, welche Folgen eine Unterschriftsleistung für Sie konkret haben kann. Verlangen Sie Angebote zur Änderung des Arbeitsvertrages immer schriftlich. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, denn wenn Ihr Arbeitgeber eine sofortige Entscheidung und Unterschriftsleistung verlangt und Ihnen keine Bedenkzeit gewähren will, ist von vorhandenen "Fallstricken" auszugehen.