Was ist Mobbing?
Mobbing sind fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.
Liste der 45 Mobbing-Handlungen nach Professor Heinz Leymann:
Angriffe auf die Möglichkeit, sich zu äußern
1. Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeit ein, sich zu äußern
2. Man wird ständig unterbrochen
3. Kollegen schränken die Möglichkeit ein, sich zu äußern
4. Anschreien oder lautes Schimpfen
5. Ständige Kritik an der Arbeit
6. Ständige Kritik am Privatleben
7. Telefonterror
8. Mündliche Drohungen
9. Schriftliche Drohungen
10. Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten
11. Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht
Angriffe auf die sozialen Beziehungen
12. Man spricht nicht mehr mit den Betroffenen
13. Man lässt sich nicht ansprechen
14. Versetzung in einen Raum weitab von Kollegen
15. Den Arbeitskollegen/innen wird verboten, den/die Betroffene/n anzusprechen
16. Man wird wie Luft behandelt
Angriffe auf das soziale Ansehen
17. Hinter dem Rücken des/der Betroffenen wird schlecht über ihn/sie gesprochen
18. Man verbreitet Gerüchte
19. Man macht jemanden lächerlich
20. Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein
21. Man will jemanden zu einer psychiatrischen Behandlung zwingen
22. Man macht sich über eine Behinderung lustig
23. Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen
24. Man greift die politische oder religiöse Einstellung an
25. Man macht sich über das Privatleben lustig
26. Man macht sich über die Nationalität lustig
27. Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen
28. Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher und kränkender Weise
29. Man stellt Entscheidungen des/der Betroffenen in Frage
30. Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach
31. Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote
Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation
32. Man weist dem/der Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu
33. Man nimmt ihm/ihr jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er/sie sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann
34. Man gibt ihm/ihr sinnlose Arbeitsaufgaben
35. Man gibt ihm/ihr Aufgaben weit unter seinem/ihrem eigentlichen Können
36. Man gibt ihm/ihr ständig neue Arbeiten
37. Man gibt ihm/ihr "kränkende" Arbeitsaufgaben
38. Man gibt dem/der Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine/ihre Qualifikation übersteigen, um ihn/sie zu diskreditieren
Angriffe auf die Gesundheit
39. Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten
40. Androhung körperlicher Gewalt
41. Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemanden einen Denkzettel zu verpassen
42. Körperliche Misshandlung
43. Man verursacht Kosten für den/die Betroffene/n, um ihn/ihr zu schaden
44. Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an
45. Sexuelle Handgreiflichkeiten
Die medizinischen Folgen von Mobbing
Fast bei jeder Beratung sagen die Betroffenen: "Ich kann doch nicht krankmachen". Dazu raten wir auch nicht. Was wir jedoch empfehlen, wenn ein Mitglied über gesundheitliche Probleme klagt, ist der Besuch beim Arzt. Nur dieser kann beurteilen, ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist nicht mit dem Begriff der Krankheit identisch. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter aufgrund von Krankheit seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Das ist bei Mobbing häufig der Fall.
Folgende körperliche Beschwerden können vorliegen:
Kopfschmerzen, Magenschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Zittern und weiche Knie, Rückenschmerzen, Muskelschmerzen, Atemnot, Schwindelgefühl, Schweißausbrüche, Einschlafstörungen, Durchschlafstörungen, Hautbeschwerden.
Psychische Probleme werden vom Betroffenen selbst oft nicht wahrgenommen. Folgendes kann auftreten:
Konzentrationsprobleme, Gedächtnisstörungen, Selbstzweifel, Selbstunsicherheit, Depressionen, Antriebslosigkeit, Weinkrämpfe, Verzweiflung, Selbstmordgedanken, Verfolgungswahn und paranoide Zustände, Hypersensibilität, aggressive Stimmungen, Hektik und Rastlosigkeit.
Wenn Sie bei sich eines dieser Symptome bemerken, gehen Sie bitte zum Arzt. Ohne medizinische Behandlung wird es nicht besser. Im Gegenteil, es wird schlimmer.
Der Arzt kann aber nicht die Situation am Arbeitsplatz ändern. Das ist zum Einen Aufgabe der Betriebs- und Personalräte. Parallel dazu sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Gewerkschaft die rechtlichen Möglichkeiten erörtern.
Das Mobbing-Tagebuch...
...ist unerlässlich, um Tatbestände genauestens nachweisen zu können. Ein solches Tagebuch muss ganz konkrete Fakten enthalten. Notieren Sie Aussagen, Beschimpfungen und dergleichen also wortwörtlich. Denken Sie bitte daran: das Mobbing-Tagebuch schreiben Sie nicht für sich, sondern damit ein Arbeitsgericht es verwerten kann!
Hierzu müssen Sie dokumentieren:
1.) Was ist passiert? Wer hat was getan, wer hat was nicht getan?
2.) Datum, Uhrzeit, Ort
3.) Wer war noch dabei?
4.) Zeugen mit Namen, am besten gleich mit Anschrift
5.) sonstige Beweismittel? Notizen, Briefe, eMails
6.) Was hatte das für Folgen bei mir persönlich? (Zeugen: Arzt, Partner, Kollegen, Freunde)
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bezüglich Mobbing?
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Schutzpflicht. Wer es unterlässt, seinen Betrieb so zu organisieren, dass Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Mobbing ausgeschlossen sind, kann selbst in Anspruch genommen werden. Geeignete Maßnahmen sind:
1.) Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing
2.) Gestaltung der einzelnen Arbeitsverträge
3.) aktives Eintreten des Arbeitgebers gegen Mobbing
4.) Überwachung der Einhaltung der Vereinbarungen (auch Aufgabe von Betriebs- oder Personalräten)
5.) Schaffen einer Anlaufstelle im Betrieben (z.B.: Betriebs-/Personalratsbüro)
6.) Nachweis von Interventionsmaßnahmen bei Mobbing.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Mobbing?
Arbeitnehmer können
- sich beim Arbeitgeber beschweren.
- sich an den Betriebsrat wenden
- sich bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde beschweren.
- Unterlassung vom Verursacher fordern.
- vom Arbeitgeber die Erfüllung der Schutzpflicht verlangen.
- unter Umständen ihre Arbeitsleistung zurückbehalten.
- Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts fordern.
- Schadensersatz für eingetretene Gesundheitsschäden verlangen.
Was können Arbeitnehmer tun, um Mobbing vorzubeugen oder gegen Mobbing geschützt zu sein?
Werden Sie Mitglied in der für Sie zuständigen Gewerkschaft - ver.di. Anwälte und Gerichtsverfahren sind teurer, als Sie es sich vorstellen. Wer heutzutage noch ohne Arbeits- und Sozialrechtsschutz im Berufsleben steht, ist leichtsinnig.